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Jan30

Unterhaltsvorschuss-Reform voraussichtlich zum 01.07.2017

Bund, Länder und Kommunen planen, nachdem sie sich über die Finanzierung geeinigt haben, dass das Alter der Kinder, die Unterhaltsvorschuss beanspruchen können, von derzeit 12 auf 18 Jahre hochgesetzt wird.

Wegfallen soll außerdem die Bezugshöchstdauer von sechs Jahren. Die Sätze sollen je nach Alter zwischen 152 und 268 € liegen. Nach Einschätzungen der Beteiligten soll es dadurch zu einer Verdoppelung der Bezugsberechtigten kommen.

Bis zuletzt diskutierte man über die Finanzierung. Finanziert werden soll der Zuschuss insgesamt zu 40% vom Bund und zu 60% von den Ländern. Bisher war das Verhältnis ein Drittel zu zwei Drittel. Viele der Betroffenen erhalten Hartz IV-Leistungen und mussten die Unterhaltsvorschussleistungen anrechnen lassen. Um hier Anreize zu schaffen, soll ab einem Bruttomonatseinkommen von 600 € und mehr Unterhaltsvorschuss beantragt werden können.

Der Regress beim zahlungsunwilligen Elternteil ist weiterhin möglich. Allerdings ist dieser oft ergebnislos, da dieser selbst über nicht ausreichend Einkommen verfügt.