Elternunterhalt

Oft reichen die eigenen Einkünfte eines eventuell pflegebedürftigen alten Menschen nicht aus, um die laufenden Unterhaltskosten abzudecken. Die Sozialämter gehen immer häufiger dazu über, den zivilrechtlichen Anspruch auf Elternunterhalt gegenüber den volljährigen Kindern, die oft ebenfalls Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet sind, geltend zu machen. Umgangssprachlich spricht man von den Betroffenen als „Sandwich-Generation“. Auch hier kommt es auf die Leistungsfähigkeit des Kindes an.

In der Rechtsprechung haben sich hier Besonderheiten herausgebildet, auf die leider Sozialämter nicht immer achten. So haben unterhaltspflichtige Kinder höhere Selbstbehaltssätze oder z.B. die Möglichkeit eines höheren Abzugs für zusätzliche Altersvorsorge als beim Kindes- bzw. Ehegattenunterhalt.

Geachtet werden sollte darauf, dass alle berücksichtigungsfähigen Abzüge und alle leistungsfähigen Unterhaltsverpflichteten berücksichtigt werden.